Die Landessichtung

Folgende 2 Prüfungen werden auf der Landessichtung durchgeführt:

1. Prüfung: Sichtung für den Bundesvierkampf – hier sind nur Großpferde erlaubt!

Teilnehmen können alle, die im laufenden Jahr nicht älter als 18 Jahre alt werden.

Zugelassen sind 17- und 18-Jährige der LK 4 bis 6 (ohne LK 3) (gilt jeweils für D/S/V). Bis 16 Jahre sind die LK 3 bis 6 (gilt jeweils für D/S/V) erlaubt. Die Tabellen fürs Laufen und Schwimmen geben als untere Grenze zwölf Jahre an. Zum Kennenlernen besteht aber die Möglichkeit, bereits mit zehn Jahren teilzunehmen - gewertet wird man jedoch mit den Tabellen derjenigen, die im laufendem Jahr zwölf Jahre alt werden oder bereits geworden sind.

Das Pferd, welches die Landessichtung geht, muss
auch für den Bundeswettkampf zur Verfügung stehen und dort auch einem Fremdreiter zur Verfügung gestellt werden können. (Bestimmung im Regelement des Bundesvierkampfes)

Dressur
- Zu absolvieren ist eine Dressurprüfung der Klasse A.
- Es wird in der Abteilung zu viert nach Kommando geritten.
Beurteilung gemäß § 401.2 LPO (Sitz und Einwirkung des Reiters). Hilfszügel sind nicht erlaubt. Geritten wird die Aufgabe A4 (genauso wie beim Bundesvierkampf).

Schwimmen
- 50m Freistil

Laufen
- 3.000 Meter Lauf

Mannschaftswertung
Eine Mannschaft besteht aus drei bis vier Reitern/-innen.

In Prüfung 1: Hier werden zunächst von allen drei bzw. vier Mannschaftsmitgliedern Punktzahlen der Einzelwertungen genommen. Die besten drei Gesamt-Einzelergebnisse ergeben das Mannschaftsergebnis.

Einzelwertung
Die Rangfolge ergibt sich aus der Höhe der Punktzahlen.

Besonderheiten bei dieser Prüfung 1:
Hier gibt es ein Finale mit Pferdewechsel

Im Finale der besten acht Teilnehmer der Einzelwertung (plus ggf. 2 weitere Teilnehmer, die von der Landestrainerin zusätzlich nominiert werden), erfolgt ein Pferdewechsel. Unter diesen acht (evtl. zehn) Besten dürfen höchstens vier 17- bzw. 18-Jährige starten. Im Finale will man sich ein Bild verschaffen, wie die Teilnehmer auf Anhieb mit fremden Pferden zurecht kommen.

Geritten wird hier eine Dressurreiterprüfung der Klasse A (RA 1). Die Stilspringprüfung der Klasse A** bleibt. Die acht (evtl. zehn) Pferde der Finalteilnehmer werden untereinander gelost. Auf dem Bundesvierkampf wird teilweise auch mit fremden Pferden geritten.

Die besten sechs Teilnehmer aus einer Kombination von Einzelwertung und Finale (die zwei Dressur- und die zwei Springnoten addiert und durch zwei geteilt plus die Punkte aus Laufen und Schwimmen) nehmen am Vorbereitungslehrgang (für den Bundeswettkampf) teil.

Von den so ermittelten sechs Teilnehmern dürfen wieder nur drei Reiter/innen 17 bzw. 18 Jahre alt sein, da beim Bundeswettkampf letztendlich nur zwei Reiter/innen in diesen Altersstufen pro Mannschaft erlaubt sind.

2. Prüfung: Vierkampf – hier sind Ponys und Großpferde erlaubt!
(Startberechtigt sind die jeweils 5 Bestplatzierten der stattgefunden Kreisvierkämpfe auf E Basis des Jahrgangs 1997 und Jünger, sowie 5 weitere Reiter/innen auf Einladung)

Teilnehmen können alle, die im laufenden Jahr nicht älter als 14 Jahre alt werden (also z. B. im Jahr 2011 alle aus dem Jahrgang 1997 und jünger).

Zugelassen sind die LK 0 und 6 (gilt für D, S und V). Die Tabellen für die Disziplinen Laufen und Schwimmen geben als untere Grenze zehn Jahre an. Zum Kennenlernen besteht aber die Möglichkeit, bereits mit acht Jahren teilzunehmen - gewertet wird man jedoch mit den Tabellen derjenigen, die im laufendem Jahr zehn Jahre alt werden oder bereits geworden sind.

Dressur (Pony und Großpferde)
- Zu absolvieren ist eine Dressurprüfung der Klasse A.
- Es wird in der Abteilung zu viert nach Kommando geritten.
Beurteilung gemäß § 401.2 LPO (Sitz und Einwirkung des Reiters). Hilfszügel sind nicht erlaubt. Geritten wird die Aufgabe E4.

Springen (offen) Pony und Großpferde
- Zu absolvieren ist eine Stilspringprüfung der Klasse E.
Die Bewertung erfolgt gemäß § 520.3a LPO nach Strafpunkten und Stil mit sofortiger Bekanntgabe der Wertnote.

Schwimmen
- 50m Freistil

Laufen
- 1.500 Meter Lauf

Einzelwertung Prüfung 2:
Die Rangfolge ergibt sich aus der Höhe der Punktzahlen.

Besonderheiten bei dieser Prüfung 1:
Die sechs Punktbesten der Einzelwertung qualifizieren sich für den Vorbereitungslehrgang (für den Bundeswettkampf).