Die Landessichtung
1. Prüfung: Sichtung für den Bundesvierkampf – hier sind nur Großpferde erlaubt!
Teilnehmen können alle, die im laufenden Jahr nicht älter als 18 Jahre alt werden. Zugelassen sind 17- und 18-Jährige der LK 4 bis 6 (ohne LK 3). Bis 16 Jahre sind die LK 3 bis 6 erlaubt. Die Tabellen fürs Laufen und Schwimmen geben als untere Grenze zwölf Jahre an.
Zum Kennenlernen besteht aber die Möglichkeit, bereits mit zehn Jahren teilzu- nehmen - gewertet wird jedoch mit den Tabellen derjenigen, die im laufendem Jahr zwölf Jahre alt werden oder bereits geworden sind.
Das Großpferd, welches die Landessichtung geht, muss
1) auch für den Bundeswettkampf zur Verfügung stehen und
2) auch auf der Bundessichtung einem Fremdreiter zur Verfügung gestellt werden können. (Bestimmung im Regelement des Bundesvierkampfes)
Dressur
- Zu absolvieren ist eine Dressurprüfung der Klasse A.
- Es wird in der Abteilung zu viert nach Kommando geritten.
Beurteilung gemäß § 401.2 LPO (Sitz und Einwirkung des Reiters). Hilfszügel sind nicht erlaubt. Geritten wird die Aufgabe A4 (genauso wie beim Bundesvierkampf).
Springen
- Zu absolvieren ist eine Stilspringprüfung der Klasse A**.
Die Bewertung erfolgt gemäß § 520 LPO nach Strafpunkten und Stil mit sofortiger Bekanntgabe der Wertnote.
2. Prüfung: Vierkampf – hier sind Ponys und Großpferde erlaubt!
Teilnehmen können alle, die im laufenden Jahr nicht älter als 15 Jahre alt werden (also z. B. im Jahr 2009 alle aus dem Jahrgang 1994 und jünger).
Zugelassen sind die LK 3 bis 6. Die Tabellen für die Disziplinen Laufen und Schwimmen geben als untere Grenze zwölf Jahre an. Zum Kennenlernen besteht die Möglichkeit, bereits mit zehn Jahren teilzunehmen - gewertet wird man jedoch mit den Tabellen derjenigen, die im laufendem Jahr zwölf Jahre alt werden oder bereits geworden sind.
Dressur (Pony und Großpferde)
- Zu absolvieren ist eine Dressurprüfung der Klasse A.
- Es wird in der Abteilung zu viert nach Kommando geritten.
Beurteilung gemäß § 401.2 LPO (Sitz und Einwirkung des Reiters). Hilfszügel sind nicht erlaubt. Geritten wird auch hier die Aufgabe A4
Springen (offen) Pony und Großpferde
- Zu absolvieren ist eine Stilspringprüfung der Klasse A*.
Die Bewertung erfolgt gemäß § 520 LPO nach Strafpunkten und Stil mit sofortiger Bekanntgabe der Wertnote.
Jeder Teilnehmer darf nur jeweils in einer Prüfung teilnehmen!
Jedes Pferd darf insgesamt nur 3 Mal an den Start gehen!
Wertung:
Schwimmen, Laufen, Dressur und Springen im Verhältnis 1:1:3:2.
Bei den Disziplinen Laufen und Schwimmen können höchstens tausend Punkte erreicht werden, bzw. bei den 17- und 18- Jährigen 950/ 900.
In der Dressur werden die Wertnoten mit 300, im Springen mit 200 multipliziert. Eine Wertnote von 7,5 in der Dressur ergibt dann
beispielsweise eine Punktzahl von 2250.
Einzelwertung: Die Rangfolge ergibt sich aus der Höhe der Punktzahlen.
Mannschaftswertung - In Prüfung 1:
Hier werden zunächst von allen drei bzw. vier Mannschaftsmitgliedern Punktzahlen der Einzelwertungen genommen. Die besten drei
Gesamt-Einzelergebnisse ergeben das Mannschaftsergebnis.
Mannschaftswertung - In Prüfung 2:
Hier besteht eine Mannschaft aus zwei Vierkämpfern. Die Ergebnisse beider Vierkämpfer werden addiert.
Sollten Einzelpersonen keine Mannschaft bilden können, so können sie mit einer Einzelperson eines anderen Vereins, aber aus dem gleichen Kreisverband, zusammen als Mannschaft starten.
Besonderheiten bei der Sichtung zum Bundesvierkampf:
Hier gibt es ein Finale:
Im Finale der besten zehn Teilnehmer der Einzelwertung, erfolgt ein Pferde- wechsel. Unter diesen zehn Besten dürfen höchstens fünf 17- bzw. 18-Jährige starten. Die Punktzahlen der Disziplinen Laufen und Schwimmen werden ersatzlos gestrichen. Man will sich im Finale ein Bild darüber verschaffen, wie man auf Anhieb mit fremden Pferden zu recht kommt.
Geritten wird hier eine Dressurreiterprüfung der Klasse A (RA 1). Die Stilspring- prüfung der Klasse A** bleibt. Auf dem Bundesvierkampf wird teilweise auch mit fremden Pferden geritten. Die zehn Pferde der Finalteilnehmer werden untereinander gelost.
Die besten acht Teilnehmer, aus einer Kombination von Einzelwertung und Finale (die zwei Dressur- und die zwei Springnoten addiert und durch zwei geteilt plus die Punkte aus Laufen und Schwimmen) nehmen am Vorbereitungslehrgang teil.
Von den so ermittelten acht Teilnehmern dürfen wieder nur vier Reiter/innen 17 bzw. 18 Jahre alt sein, da beim Bundeswettkampf letztendlich nur zwei Reiter/innen in diesen Altersstufen pro Mannschaft erlaubt sind.
Was ist der Vorbereitungslehrgang?
Die acht Teilnehmer, die aus der Landessichtung hervorgegangen sind, werden in allen Disziplinen intensiv vorbereitet. Um ein regelmäßiges und effektives Training gestalten zu können, herrscht auf dem Vorbereitungslehrgang Anwesenheits- pflicht. Ein Sichtungsgremium entscheidet über die Zusammensetzung des Teams für den Bundesvierkampf.
Das Team besteht aus vier Reitern/innen plus Reservereiter/in.
Ausschlaggebend für die Zusammensetzung der Mannschaft, die zum Bundesvierkampf fährt, ist die Entwicklung während des Vorbereitungslehrganges und nicht die Platzierung der Landessichtung!


